1. Allgemeines

1.1. Verkauf und Lieferung unserer Ware erfolgen ausschließlich zu diesen Verkaufsbedingungen. Sie gehen entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Käufers vor, es sei denn der Verkäufer hat vorher ausdrücklich seine schriftliche Zustimmung erteilt. Keinesfalls stellt die bloße Lieferung von Ware ein Anerkenntnis solcher Bedingungen dar, selbst wenn wir in Kenntnis von abweichenden oder widersprechenden Bedingungen des Käufers liefern.

1.2. Vertragsschlüsse, Vertragsergänzungen aller Art sowie nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit schriftlicher Bestätigung. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Als schriftliche Bestätigung soll auch eine Bestätigung per E-Mail ausreichen.

1.3. Diese Verkaufsbedingungen sind Grundlage auch für alle künftigen Verkäufe an den Käufer.

1.4. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB) . Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) finden diese Verkaufsbedingungen keine Anwendung.

2. Zusammensetzung der Ware

Wir weisen darauf hin, dass es trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt zu geringfügen Abweichungen von Zusammensetzung und Mischverhältnissen der bestellten Ware gegenüber unseren Angaben kommen kann. Diese sind vom Käufer hinzunehmen, wenn sie sich innerhalb des für das jeweilige Produkt üblichen Toleranzbereichs bewegen oder sich trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht vermeiden lassen.

3. Vorbehalt der Selbstbelieferung

Sollte bestellte Ware nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Käufer unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.

4. Erfüllung, Lieferung, Gefahrtragung und Versicherung

4.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Verkäufers ist Hamburg.

4.2. Soweit Ablade-, Versand-, Abgangs- oder Ankunftszeiten bzw. -daten genannt oder kalendermäßig aufgeführt werden, handelt es nur dann um Fixtermine, wenn Daten mit einem entsprechenden Zusatz besonders gekennzeichnet werden.

4.3. Der Verkäufer versichert bestellte Ware nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Im Übrigen findet eine Versicherung selbstständig durch den Käufer auf dessen Kosten statt.

4.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware beim Transport trägt der Käufer.

4.5. Bei Exportgeschäften ist es Sache des Käufers, zu überprüfen, ob die Rechtslage des Bestimmungslandes, in das die Ware geliefert werden soll, einer Einfuhr entgegensteht, (z.B. gewerbliche Schutzrechte, Embargos bzw. Einfuhrbegrenzungen). Der Käufer verpflichtet sich, solche Hemmnisse dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

4.6. Wenn Incoterm-Klauseln in Angeboten oder Angebotsbestätigungen genannt werden, gelten die INCOTERMS 2010.

5. Höhere Gewalt

In Fällen vernünftigerweise unvorhersehbarer Ereignisse wie Krieg, Streiks, Aussperrungen, Energie- und Rohmaterialengpässen, wesentliche Transportproblemen, behördliche Anordnungen (einschließlich solcher, die die Ausführung des jeweiligen Geschäfts innerhalb einer angemessenen Zeit unwirtschaftlich machen) sowie anderer Fälle höherer Gewalt uns oder unsere Lieferanten betreffend, wird die Lieferverpflichtung des Verkäufers suspendiert, solange wie vorgenannte Ereignisse oder ihre Folgen dauern. Eine etwaige Lieferfrist verlängert sich um die Dauer des Vorliegens der vorgenannten Ereignisse und Folgen. Falls nicht absehbar ist, wann die diese enden, ist der Verkäufer berechtigt vollständig oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten ohne dafür Schadensersatz leisten zu müssen.

6. Untersuchung der Ware

6.1.  Der Käufer ist verpflichtet, nach der Ablieferung durch den Verkäufer die Ware unverzüglich zu untersuchen und alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich per E-Mail oder Telefax anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb der folgenden Zeiträume:

  • Wenn die Abweichungen ohne ordnungsgemäße Untersuchung erkennbar sind, innerhalb von zwei Tagen nach Ablieferung.
  • Wenn die Abweichungen bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung entdeckt werden können, innerhalb von zehn Tagen nach Ablieferung.
  • Wenn trotz ordnungsgemäßer Untersuchung versteckte Abweichungen auftreten, innerhalb des Gewährleistungszeitraums.

6.2.  Für das Einhalten der Frist ist der Eingang der Anzeige beim Verkäufer maßgeblich.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die bestellte Ware im Eigentum des Verkäufers.

7.2. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Diese Berechtigung entfällt automatisch, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, er insolvent wird bzw. ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder ein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren gegen den Käufer läuft.

7.3. Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung der gelieferten Ware gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir verpflichten uns von der Einziehung der Forderung abzusehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt oder er nicht insolvent wird bzw. kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren gegen den Käufer läuft.

7.4. Die Be- und Verarbeitung der gelieferten, in Eigentum des Verkäufers stehender, Ware erfolgt im Namen und im Auftrag für den Verkäufer. Erfolgt eine Verarbeitung mit dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die geleiferte Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

7.5. Wird die gelieferte Ware mit einem Grundstück verbunden, so tritt der Käufer dem Verkäufer die Forderung zur Sicherheit ab, die ihm auf Grund der Verbindung gegen einen Dritten erwachsen.

7.6. Um eine Übersicherung der Forderungen des Verkäufers zu vermeiden, erklärt der Verkäufer, Sicherheiten freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 Prozent übersteigt.

8. Haftung

8.1. Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen bei:

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; oder
  • Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (nachfolgend: „wesentliche Vertragspflicht“); oder
  • vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

8.2. Im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

8.3. Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Verjährung

Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der bestellten Ware verjähren nach einem Jahr ab Auslieferung an den Käufer. Die Haftung nach Klausel 7.1. bleibt davon unberührt.

10. Gerichtstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Hamburg. Dies gilt auch für Fragen der Gültigkeit, Aufhebung oder Beendigung des Vertrages. Ansprüche des Verkäufers dürfen auch am Sitz der Niederlassung des Käufers gerichtlich geltend gemacht werden.

11. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.