1. Geltung
1.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
1.2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführt.
1.3. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Angebot und Annahme
Angebote vom Verkäufer sind freibleibend. Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, ist der Verkäufer berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Der Vertrag kommt nicht vor Erhalt unserer Auftragsbestätigung zustande. Diese erfolgt spätestens mit Erhalt unserer Rechnung oder Lieferung an den Käufer.
3. Zusammensetzung der Ware
Wir weisen darauf hin, dass es trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt zu geringfügen Abweichungen von Zusammensetzung und Mischverhältnissen der bestellten Ware gegenüber unseren Angaben kommen kann. Diese sind vom Käufer hinzunehmen, wenn sie sich innerhalb des für das jeweilige Produkt üblichen Toleranzbereichs bewegen oder sich trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht vermeiden lassen.
4. Preise und Zahlung
4.1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichenUmsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4.2. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen i.H.v. 15 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
5. Erfüllung, Lieferung und Versicherung
5.1. Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.2. Soweit Ablade-, Versand-, Abgangs- oder Ankunftszeiten bzw. -daten genannt oder kalendermäßig aufgeführt werden, handelt es nur dann um Fixtermine, wenn Daten mit einem entsprechenden Zusatz besonders gekennzeichnet werden.
5.3. Der Verkäufer versichert bestellte Ware nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Im Übrigen findet eine Versicherung selbstständig durch den Käufer auf dessen Kosten statt.
5.4. Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers ist der Verkäufer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
5.5. Bei Exportgeschäften ist es Sache des Käufers, zu überprüfen, ob die Rechtslage des Bestimmungslandes, in das die Ware geliefert werden soll, einer Einfuhr entgegensteht, (z.B. gewerbliche Schutzrechte, Embargos bzw. Einfuhrbegrenzungen). Der Käufer verpflichtet sich, solche Hemmnisse dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
5.6. Wenn Incoterm-Klauseln in Angeboten oder Angebotsbestätigungen genannt werden, gelten die INCOTERMS 2010.

